Osteoporose-Medikamente und Zahnimplantate: Sind Implantate unter Bisphosphonaten oder Denosumab möglich?

Kurz gesagt

Wer wegen Osteoporose Bisphosphonate oder Denosumab einnimmt, kann in den meisten Fällen Zahnimplantate bekommen; das Risiko einer medikamentenbedingten Kiefernekrose ist in dieser Gruppe sehr gering. Die deutsche S3-Leitlinie hält Implantate für möglich, verlangt aber eine individuelle Risikobewertung, Antibiotikaprophylaxe und strukturierte Nachsorge. Bei hoch dosierter Krebstherapie wird meist auf Implantate verzichtet. Setzen Sie Ihr Medikament nie selbst ab.

Medizinisch geprüft von: Dt. Muhammed Raşid KızılarslanoğluAktualisiert:

Wie wirken Osteoporose-Medikamente auf den Kieferknochen?

Die meisten Medikamente gegen Osteoporose bremsen den Knochenabbau und werden deshalb Antiresorptiva genannt. Die Patienteninformation des Scottish Dental Clinical Effectiveness Programme (SDCEP) zählt dazu Bisphosphonate wie Alendronsäure, Risedronat, Ibandronsäure, Zoledronsäure und Pamidronat sowie den Antikörper Denosumab. Sie senken das Risiko von Knochenbrüchen, können aber sehr selten eine medikamentenbedingte Kiefernekrose auslösen; in Deutschland ist dafür die Abkürzung AR-ONJ oder MRONJ gebräuchlich.

Nach dem Positionspapier der American Association of Oral and Maxillofacial Surgeons (AAOMS) von 2022 liegt eine solche Nekrose vor, wenn bei jemandem, der eines dieser Medikamente erhalten hat, ohne Bestrahlung oder Krebsabsiedlung im Kiefer länger als acht Wochen Knochen im Mund freiliegt oder über eine Fistel tastbar ist. Welche anderen Erkrankungen die Implantatplanung beeinflussen, fasst der Ratgeber Für wen sind Zahnimplantate geeignet? zusammen.

Wie hoch ist das Risiko einer Kiefernekrose?

Entscheidend ist weniger, ob das Medikament als Tablette oder Infusion gegeben wird, sondern ob es in Osteoporose-Dosierung oder in der viel höheren Dosierung einer Krebstherapie eingesetzt wird. Die AAOMS nennt in ihrem Positionspapier von 2022 diese Schätzungen:

Einsatz Medikament Risiko einer Kiefernekrose
Osteoporose Bisphosphonat als Tablette höchstens 0,05 % (höchstens 5 von 10.000)
Osteoporose Zoledronat als Infusion höchstens 0,02 % (höchstens 2 von 10.000)
Osteoporose Denosumab 0,04–0,3 % (0,3 % nach zehn Jahren)
Krebstherapie Zoledronat meist unter 5 % (in Studien 0–18 %)
Krebstherapie Denosumab 0–6,9 % (in den meisten Studien unter 5 %)
Krebstherapie Placebo 0–0,7 %

Die deutsche S3-Leitlinie „Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrosen“ (AWMF 007-091, DGMKG) teilt Patientinnen und Patienten in drei Risikogruppen ein: ein niedriges Risiko von 0 bis 0,5 Prozent bei primärer Osteoporose in üblicher Dosierung, ein mittleres Risiko von bis zu etwa 1 Prozent bei therapiebedingter Osteoporose oder bei Begleitfaktoren wie Diabetes oder immunmodulierenden Medikamenten, und ein hohes Risiko von 1 bis 21 Prozent bei Knochenmetastasen und Multiplem Myelom. Die aktualisierte S3-Leitlinie zu Zahnimplantaten unter Antiresorptiva (AWMF 083-026, Stand 2026) nennt für primäre Osteoporose etwa 0,1 Prozent, für sekundäre Osteoporose etwa 1 Prozent und für bösartige Grunderkrankungen 1 bis etwa 20 Prozent.

Nach knochenbelastenden Eingriffen wie einer Zahnentfernung steigt das Risiko laut AAOMS leicht an. Die SDCEP-Leitlinie zählt außerdem eine Einnahme über mehr als fünf Jahre und die gleichzeitige Einnahme von Kortison zu den Faktoren für ein höheres Risiko.

Sind Zahnimplantate unter Osteoporose-Medikamenten möglich?

Ja, die Einnahme wegen Osteoporose schließt Implantate für sich genommen nicht aus. Die deutsche S3-Leitlinie zu Implantaten unter Antiresorptiva hält Implantate für möglich, verlangt aber, vor jeder Implantation das individuelle Kiefernekroserisiko zu bewerten. Zu den Einflussfaktoren zählt sie Grunderkrankung, Art, Häufigkeit und Dauer der Medikamentengabe, Begleittherapien wie Chemo-, Immun- oder Antikörpertherapie, eine Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich, eine frühere Kiefernekrose, Wundheilungsstörungen und die Mundhygiene. Nach einem Statement der Leitlinie scheint sich die kurzfristige Implantatprognose nicht wesentlich von der bei Menschen ohne Antiresorptiva zu unterscheiden; es gibt aber Einzelberichte über schwere Komplikationen.

Auch die SDCEP-Leitlinie sieht Implantate bei Osteoporose derzeit nicht als kontraindiziert an. In der Metaanalyse von Stavropoulos und Kollegen (2018) unterschied sich der Implantatverlust unter oralen Bisphosphonaten in Osteoporose-Dosierung nicht von der Kontrollgruppe, und der Knochen um die Implantate war nicht beeinträchtigt. Laut SDCEP sollen Patientinnen und Patienten dennoch über verzögerte Heilung, das Nekroserisiko und ein kleines langfristiges Verlustrisiko aufgeklärt werden; zu Denosumab fehlen Daten, weshalb die deutsche Leitlinie analog zu Bisphosphonaten vorgeht.

Warum ist die Lage bei einer Krebstherapie anders?

Weil Bisphosphonate dort höher dosiert und Denosumab viel häufiger gegeben werden, steigt das Risiko laut AAOMS deutlich. Das Positionspapier empfiehlt, bei Krebspatientinnen und -patienten, die Antiresorptiva als Infusion oder Spritze oder gefäßhemmende (antiangiogene) Medikamente erhalten, auf Implantate zu verzichten; die SDCEP-Leitlinie hält Implantate in dieser Gruppe ebenfalls für meist nicht angezeigt. Dann werden andere Lösungen besprochen, etwa eine Zahnprothese.

Laut AAOMS tritt eine Kiefernekrose um Implantate meist spät auf, oft an Implantaten, die vor Beginn der Medikation gesetzt wurden. Wer mit Implantaten eine solche Therapie beginnt, braucht deshalb regelmäßige Kontrollen.

Muss das Medikament vor der Implantation pausiert werden?

Dazu gibt es keine einheitliche Empfehlung, und die Entscheidung liegt immer bei der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt. Die deutsche S3-Leitlinie zu Implantaten unter Antiresorptiva stellt fest, dass sich für ein zeitweiliges Absetzen rund um den Eingriff keine belastbare Evidenz und damit keine Empfehlung ableiten lässt. Die AR-ONJ-Leitlinie kann ebenfalls keine klare Empfehlung für oder gegen eine Pause geben und verlangt, jede Unterbrechung interdisziplinär mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt abzustimmen. Auch die SDCEP-Leitlinie betont, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass das Absetzen eines Bisphosphonats vor einer Zahnbehandlung das Risiko senkt.

Bei Denosumab kommt hinzu, dass ein Absetzen laut AAOMS den Knochenabbau rasch zurückkehren lassen und zu mehreren Wirbelbrüchen führen kann. Die SDCEP empfiehlt, nicht dringende Eingriffe gemeinsam mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt im Blick auf den Termin der nächsten Spritze zu planen. Daraus folgt:

  1. Ändern Sie Medikament, Dosis oder Spritzentermin nie selbst.
  2. Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt in Deutschland über die geplante Implantation.
  3. Wird eine Anpassung erwogen, entscheiden verordnende Ärztin oder Arzt und Zahnarztpraxis gemeinsam.

Was empfiehlt die deutsche Leitlinie für den Eingriff selbst?

Die S3-Leitlinie zu Implantaten unter Antiresorptiva (DGI/DGZMK) macht für die Behandlung konkrete Vorgaben:

  • Antibiotikaprophylaxe: Eine perioperative systemische Antibiotikaprophylaxe soll stattfinden (Empfehlungsgrad A).
  • Entzündungen vorher behandeln: Notwendige Sanierungen von Infektionsherden sollen vor der Implantation erfolgen.
  • Knochenaufbau: Kieferaugmentationen sollen vermieden oder besonders streng geprüft werden.
  • Aufklärung: Vor der Implantation soll über das individuelle Nekroserisiko sowie über Notwendigkeit und Kosten einer strukturierten Nachsorge informiert werden.
  • Nachsorge: Patientinnen und Patienten sollen in eine risikoangepasste Nachsorge aufgenommen werden; Entzündungen am Implantat sind zu behandeln, weil sie meist der Auslöser einer Nekrose sind.
  • Keine Laborwerte zur Risikoabschätzung: Die Bestimmung des Knochenumbaumarkers CTX soll nicht erfolgen, weil ihr Nutzen nicht belegt ist.

Was bedeutet das für eine Behandlung in der Türkei?

Die Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Deutschland muss vor der Reise erfolgen. Bitten Sie um einen kurzen Bericht mit Wirkstoff, Dosis, Art der Gabe, Therapiebeginn, Datum der letzten Gabe, Grund der Behandlung und Begleitmedikamenten, der die geplante Implantation erwähnt. Schicken Sie uns diesen Bericht zusammen mit Fotos und Röntgenbildern per WhatsApp zur Voreinschätzung. Eine Änderung der Medikation entscheiden nur verordnende Ärztin oder Arzt und Zahnarztpraxis gemeinsam, nicht Sie allein und nicht erst am Behandlungstag.

Rechnen Sie damit, dass die Planung vorsichtiger ausfällt: Ein Knochenaufbau wird unter Umständen vermieden. Die von der Leitlinie geforderte Nachsorge findet zum großen Teil in Deutschland statt; informieren Sie Ihre Praxis zu Hause vorab und übergeben Sie ihr nach der Rückkehr Implantatpass, Röntgenkopien und Behandlungszusammenfassung. Bei Taubheitsgefühl, Schwellung, Eiter oder freiliegendem Knochen nach der Rückkehr sind eine Praxis oder der zahnärztliche Notdienst in Ihrer Nähe die erste Anlaufstelle; informieren Sie uns zusätzlich per WhatsApp. Mehr dazu auf der Seite Nachsorge und im Ratgeber Was passiert, wenn ein Zahnimplantat nicht einheilt?

Welche Informationen brauchen wir von Ihnen?

Laut SDCEP richtet sich das Risiko nach Erkrankung, Medikament, Einnahmedauer und Begleitumständen. Diese Angaben machen die Einschätzung möglich:

  1. Wirkstoff: der Name auf Packung oder Rezept
  2. Art der Gabe: Tablette, Spritze unter die Haut oder Infusion
  3. Dauer: Beginn der Therapie und früher eingenommene, inzwischen abgesetzte Medikamente
  4. Letzte Dosis: vor allem bei Spritzen und Infusionen
  5. Grund: Osteoporose oder Krebstherapie
  6. Begleitmedikamente: Kortison, Chemotherapie, Immun- oder Antikörpertherapie
  7. Vorgeschichte: frühere nicht heilende Wunden oder freiliegender Knochen im Mund

Die SDCEP-Patienteninformation nennt Taubheit, Kribbeln, Schmerzen oder schlechten Geschmack im Kiefer sowie Schwellung, Eiter, lockere Zähne oder sichtbaren Knochen als Anzeichen, die Sie sofort melden sollten. Allgemeine Vorbereitung: Ratgeber Vorbereitung auf Zahnimplantate.

Wie planen wir Implantate unter Osteoporose-Medikamenten bei Rönesans?

Bei der Untersuchung in unserer Praxis in Serdivan besprechen wir alle aktuellen und früheren Medikamente, deren Grund und Dauer zusammen mit Ihrer Krankengeschichte. Das Knochenangebot prüfen wir mit einer DVT (digitale Volumentomographie). Den Behandlungsplan erarbeiten unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte gemeinsam, und Ihre behandelnde Zahnärztin oder Ihr behandelnder Zahnarzt bleibt dieselbe Person. Steht eine Anpassung Ihrer Medikation im Raum, wird sie mit Ihrer verordnenden Ärztin oder Ihrem verordnenden Arzt abgestimmt.

Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen schriftlichen Behandlungs- und Kostenplan; der Preis steht nach der Untersuchung fest. Nach der Implantation erhalten Sie einen Implantatpass und Kopien Ihrer Röntgenbilder für Ihre Praxis und Ihre verordnende Ärztin oder Ihren verordnenden Arzt in Deutschland. Unterlagen für die Voreinschätzung schicken Sie an +90 532 363 49 54. Den Ablauf der Behandlung beschreibt die Seite Zahnimplantate.

Quellen
  1. Ruggiero SL, Dodson TB, Aghaloo T et al. Medication-Related Osteonecrosis of the Jaw – 2022 Update. Positionspapier der American Association of Oral and Maxillofacial Surgeons (AAOMS), 2022.
  2. Oral Health Management of Patients at Risk of Medication-related Osteonecrosis of the Jaw: Dental Clinical Guidance – Scottish Dental Clinical Effectiveness Programme (SDCEP), 2017 (Gültigkeit 2024 bestätigt)
  3. Medication-related osteonecrosis of the jaw – Scottish Dental Clinical Effectiveness Programme (SDCEP)
  4. Dental advice for patients prescribed anti-resorptive drugs for the management of osteoporosis or other non-malignant bone diseases – Scottish Dental Clinical Effectiveness Programme (SDCEP)
  5. Stavropoulos A, Bertl K, Pietschmann P et al. The effect of antiresorptive drugs on implant therapy: Systematic review and meta-analysis. Clinical Oral Implants Research, 2018;29(Suppl 18):54–92 (Forschungsportal Region Hovedstaden).
  6. S3-Leitlinie Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate), AWMF-Register 083-026, Langfassung, Stand März 2026, gültig bis März 2031 – DGI/DGZMK
  7. S3-Leitlinie Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrosen (AR-ONJ), AWMF-Register 007-091, Stand Dezember 2018 – DGMKG
  8. Leitlinie zur Implantatversorgung unter Antiresorptiva aktualisiert – zm-online, Zahnärztliche Mitteilungen, 08.05.2026

Häufige Fragen

Verschwindet das Kiefernekroserisiko, wenn ich das Medikament abgesetzt habe?

Das hängt vom Wirkstoff ab. Nach der schottischen SDCEP-Leitlinie werden Menschen, die ein Bisphosphonat abgesetzt haben, wegen der langen Wirkdauer weiterhin so eingeschätzt, als nähmen sie es noch. Die Wirkung von Denosumab lässt laut SDCEP innerhalb von etwa neun Monaten nach der letzten Dosis nach; die deutsche AR-ONJ-Leitlinie geht nach sechs Monaten Pause von keinem Restrisiko aus. Nennen Sie deshalb auch frühere Medikamente.

Ich nehme Kortison. Steigt das Risiko?

Es kann steigen. Die SDCEP-Leitlinie stuft Menschen, die zusätzlich zum Osteoporose-Medikament systemische Kortikosteroide einnehmen, in eine höhere Risikogruppe ein; auch die deutsche AR-ONJ-Leitlinie nennt Begleitmedikamente, die das Immunsystem beeinflussen, als Faktor für ein mittleres Risiko. Setzen Sie Kortison nicht selbst ab, sondern nennen Sie alle Medikamente bei der Voreinschätzung.

Sind Knochenaufbau oder Sinuslift unter diesen Medikamenten möglich?

Nur mit großer Zurückhaltung. Die deutsche S3-Leitlinie zu Implantaten unter Antiresorptiva empfiehlt, Kieferaugmentationen zu vermeiden oder einer besonders strengen Indikationsprüfung zu unterziehen, weil die Anforderungen an das Gewebe erhöht sind und wenig Daten vorliegen. Auch Stavropoulos und Kollegen (2018) fanden kaum Daten zur Sicherheit von Knochenaufbau in dieser Gruppe. Ob ein Aufbau nötig wäre, zeigen Untersuchung und DVT.

Sind Zahnreinigung und Füllungen auch riskant?

In der Regel nicht. Die SDCEP-Leitlinie empfiehlt, Zahnreinigung, einfache Füllungen und Routinekontrollen bei diesen Medikamenten wie gewohnt durchzuführen. Regelmäßige Pflege hilft sogar, spätere knochenbelastende Eingriffe wie Zahnentfernungen zu vermeiden. Verschieben Sie Ihre Kontrollen also nicht.

Sollte ich vor Beginn der Osteoporose-Therapie zum Zahnarzt?

Ja. Die deutsche AR-ONJ-Leitlinie empfiehlt, vor Beginn einer Therapie mit Antiresorptiva eine zahnärztliche Untersuchung mit Behandlung von Entzündungsherden durchzuführen; nicht erhaltungswürdige Zähne werden entfernt, erhaltungswürdige aber nicht vorsorglich gezogen. Zugleich soll der Beginn der Osteoporose-Therapie wegen des geringen Risikos nicht aus zahnärztlichen Gründen verzögert werden.

Ob die Behandlung für Sie geeignet ist, klärt die Untersuchung

Senden Sie uns Fotos oder Röntgenbilder per WhatsApp für eine Voreinschätzung. Der endgültige Plan entsteht erst nach der Untersuchung vor Ort.

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