Worauf sollten Sie bei einer Zahnarztpraxis in der Türkei achten?
Erfahrungsberichte anderer Patientinnen und Patienten können einen ersten Eindruck vermitteln. Ob eine Praxis zu Ihnen passt, zeigen aber vor allem Angaben, die Sie selbst prüfen können. Die Verbraucherzentrale rät unter anderem, auf die Qualifikation der Behandelnden zu achten, einen vollständigen Kostenvoranschlag einzuholen und vorab zu klären, wie eine Nachbehandlung abläuft. Diese Punkte sollten Sie bei jeder Praxis ansprechen:
- staatliche Autorisierung für die Behandlung internationaler Patientinnen und Patienten
- Name und Qualifikation der Zahnärztin oder des Zahnarztes, die oder der Sie behandelt
- Verständigung auf Deutsch, auch bei Aufklärung und Einwilligung
- schriftlicher Behandlungs- und Kostenplan nach einer Untersuchung vor Ort
- eine realistische Zahl an Reisen und Tagen
- klare Absprachen für Probleme nach der Rückkehr
- vollständige Unterlagen für Ihre Zahnarztpraxis zu Hause
- Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse geklärt
Wie prüfen Sie Zulassung und Autorisierung einer Praxis?
Laut HealthTürkiye, der Plattform des türkischen Gesundheitsministeriums für Gesundheitstourismus, müssen Gesundheitseinrichtungen, die Leistungen für internationale Patientinnen und Patienten anbieten, ein Autorisierungszertifikat für internationalen Gesundheitstourismus (Uluslararası Sağlık Turizmi Yetki Belgesi) besitzen. Das britische Außenministerium (FCDO) verweist in seinen Reisehinweisen für die Türkei auf die Liste der vom Ministerium zugelassenen Anbieter auf der HealthTürkiye-Website und betont, dass es selbst keine Empfehlung zur Kompetenz oder Eignung einzelner Behandelnder oder Einrichtungen abgibt.
Fragen Sie die Praxis nach der Nummer ihres Zertifikats und suchen Sie die Praxis auf HealthTürkiye. Daneben braucht jede private Zahnarztpraxis in der Türkei eine Betriebserlaubnis: Nach der türkischen Verordnung über private Einrichtungen der Mund- und Zahngesundheit stellt sie für Praxen und Polikliniken die Provinzverwaltung (Valilik) aus; den Antrag nimmt die Provinzgesundheitsdirektion entgegen. Ein ISO-Zertifikat ist freiwillig und ersetzt keines der beiden Dokumente.
Wer behandelt Sie, und wie verständigen Sie sich?
Die Verbraucherzentrale rät, auf die Qualifikation der Behandelnden und die Qualitätsstandards der Praxis zu achten. Außerdem sollten Mitarbeitende und behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte Deutsch sprechen, damit es keine Verständigungsprobleme gibt. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) empfiehlt, sich in einem persönlichen Gespräch über die Behandlung, die Methoden und mögliche Nebenwirkungen aufklären zu lassen. Sinnvolle Fragen sind:
- Wer behandelt Sie, und wo hat diese Person ihre Ausbildung absolviert?
- Ist die Person, die Sie untersucht, auch die, die Sie behandelt?
- Wer übersetzt bei Aufklärung und Einwilligung, wenn die Behandelnden selbst kein Deutsch sprechen?
- In welcher Sprache erhalten Sie den schriftlichen Plan und die Einwilligungserklärung?
Zu Titeln: Nach der türkischen Verordnung über Werbung im Gesundheitswesen dürfen nur die gesetzlich festgelegten Fachgebiete (Gesetz Nr. 1219) als Fachtitel geführt werden. Ein Kurs oder Zertifikat berechtigt nicht zum Titel einer Fachzahnärztin oder eines Fachzahnarztes (Uzm. Dt.).
Was gehört in einen schriftlichen Behandlungs- und Kostenplan?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich zunächst einen vollständigen Kostenvoranschlag geben zu lassen und erst dann auf dem Behandlungsstuhl Platz zu nehmen, wenn ein schriftlicher Vertrag geschlossen ist, der Leistungsumfang und Nachbesserung regelt. Das EVZ rät, auch nach möglichen weiteren Leistungen und Kosten zu fragen. Ein aussagekräftiger Plan enthält in der Regel:
- die geplante Behandlung für jeden Zahn
- die Materialien, bei Implantaten Hersteller und Modell
- die Zahl der Termine und Aufenthalte
- Einzel- und Gesamtkosten sowie enthaltene Leistungen wie Provisorien, Kontrollen und Anpassungen
- was gilt, wenn sich der Plan nach der Untersuchung ändert
Ein Plan allein auf Grundlage von Fotos ist nur eine Voreinschätzung; verbindlich wird er erst nach der Untersuchung vor Ort.
Wie viele Reisen und Tage sollten Sie einplanen?
Kronen lassen sich in der Regel in einem Aufenthalt fertigstellen. Implantate erfordern meist zwei Reisen im Abstand von mehreren Monaten, weil sie einheilen müssen, bevor der endgültige Zahnersatz befestigt wird. Wie viele Tage Sie brauchen, wird nach der Untersuchung festgelegt.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich die Gesamtkosten durch Anreise, Hotel oder Nachbehandlungen erhöhen können; auch das EVZ rät, Zusatzkosten für Reise, Übernachtung und Folgebehandlungen einzuplanen. Planen Sie vor dem Rückflug einen Puffertag für Kontrollen und kleine Anpassungen ein. Eine Übersicht nach Behandlungen finden Sie auf der Seite Ihren Besuch planen.
Was passiert, wenn nach der Rückkehr ein Problem auftritt?
Laut Verbraucherzentrale sind deutsche Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht verpflichtet, eine im Ausland durchgeführte Behandlung nachzubessern; die Ausnahme ist ein Notfall. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Nachbehandlung häufig nicht, kann aber ein Gutachten erstellen lassen. Das EVZ weist darauf hin, dass Nachbesserungen meist bei der ausländischen Praxis als Vertragspartner erfolgen; wer stattdessen eine andere Praxis beauftragt, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen.
Klären Sie deshalb vor Behandlungsbeginn: Was deckt die Garantie der Praxis ab, wie lange gilt sie, was ist ausgeschlossen, und wer trägt Reise- und Aufenthaltskosten, wenn eine Nachbesserung vor Ort nötig ist? Bei akuten Beschwerden ist eine Praxis oder der zahnärztliche Notdienst in Ihrer Nähe die erste Anlaufstelle. Wie die Nachsorge bei uns abläuft, beschreibt die Seite Nachsorge nach Ihrer Rückkehr.
Welche Unterlagen sollten Sie mit nach Hause nehmen?
Die Verbraucherzentrale rät, darauf zu achten, dass die gesamte Behandlung schriftlich dokumentiert wird, einschließlich eines Materialpasses. Für die Krankenkasse empfiehlt sie eine detaillierte deutschsprachige Rechnung und eine Quittung über die Zahlung. Hilfreich sind:
- Röntgenbilder und DVT-Aufnahmen (digitale Volumentomographie)
- eine Zusammenfassung der durchgeführten Behandlung
- bei Implantaten ein Implantatpass mit Hersteller, System, Größe und Charge
- Angaben zu den Materialien von Kronen und Brücken
- Pflegehinweise und gegebenenfalls ein Medikamentenplan
- Rechnung und Zahlungsbeleg
Was sollten Sie vorher mit Ihrem Zahnarzt und Ihrer Krankenkasse klären?
Verbraucherzentrale und EVZ raten übereinstimmend, zuerst bei der Krankenkasse zu fragen, ob und welche Kosten übernommen werden. Die Regeln zur Kostenerstattung, die das EVZ beschreibt, gelten für Behandlungen in der EU, im EWR und in der Schweiz. Die Techniker Krankenkasse nennt für die Bezuschussung von Zahnersatz aus dem Ausland die EU-Staaten, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, jeweils mit vorheriger Bewilligung; die Türkei ist in dieser Aufzählung nicht enthalten. Lassen Sie sich die Antwort Ihrer Kasse deshalb vor der Reise schriftlich geben. Für privat Versicherte gibt es laut Verbraucherzentrale keine einheitlichen Vorgaben; maßgeblich sind Vertrag und Tarif.
Bei umfangreichen Planungen empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Zweitmeinung, etwa bei den Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft. Sprechen Sie außerdem Ihre Zahnarztpraxis zu Hause an: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Nachsorge möglichst einer kooperierenden Praxis in Deutschland zu überlassen.
Wie handhaben wir diese Punkte bei Rönesans?
Rönesans Diş Hekimliği in Serdivan (Provinz Sakarya) arbeitet mit einer über die Provinzgesundheitsdirektion Sakarya erteilten Betriebserlaubnis vom 15. November 2021 (Nr. 1105) und besitzt das Autorisierungszertifikat für internationalen Gesundheitstourismus des türkischen Gesundheitsministeriums (Nr. ST-4374). Das Zertifikat zeigen wir auf der Seite Zahnbehandlung in der Türkei. Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach ISO 9001 zertifiziert (siehe Qualitätsmanagement).
Die Verständigung ist auf Deutsch und Englisch möglich; die Kommunikation auf Deutsch übernimmt ein Teammitglied mit Deutsch als Muttersprache. Per WhatsApp an +90 532 363 49 54 können Sie Fotos und Röntgenbilder für eine Voreinschätzung senden; Nachrichten auf Deutsch und Englisch beantworten wir während der Öffnungszeiten innerhalb von höchstens 15 Minuten. Der verbindliche Plan entsteht nach der Untersuchung in der Praxis, bei Bedarf mit DVT und mit Abformung per Intraoralscanner. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen schriftlichen Behandlungs- und Kostenplan mit Einzel- und Gesamtkosten für jeden Zahn, und Sie wissen von Anfang an, wer Sie behandelt; Angaben zur Ausbildung finden Sie unter Unsere Zahnärzte. Nach einer Implantation erhalten Sie einen Implantatpass. Wir arbeiten nach einem schriftlichen Sterilisations- und Hygieneprotokoll, und die Nachsorge folgt einem festgelegten Ablauf.
Bevor Sie Ihre Flüge buchen, nehmen wir eine Anzahlung, die mit dem Behandlungspreis verrechnet wird. Der Transfer von den Istanbuler Flughäfen und die Unterkunft sind im Behandlungspreis enthalten. Auf unsere Behandlungen geben wir eine Garantie zu festgelegten Bedingungen für Probleme, die nicht von Ihnen verursacht wurden; die Einzelheiten erklären wir bei der Untersuchung. Ist für eine Nachbesserung im Rahmen der Garantie eine erneute Reise nötig, übernehmen wir Ihre Reisekosten. Geöffnet ist die Praxis montags bis freitags von 10:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 19:00 Uhr (türkische Zeit).