Was unterscheidet Wurzelbehandlung und Zahnentfernung?
Ist das Zahnmark (die Pulpa) geschädigt, gibt es laut der Patienteninformation der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) nur eine Alternative zur Wurzelkanalbehandlung: die Entfernung des Zahns. Laut der American Association of Endodontists (AAE) stoppen beide Wege die Ausbreitung der Entzündung und die Schmerzen, aber auf sehr unterschiedliche Weise:
- Wurzelbehandlung: Das erkrankte Gewebe wird aus dem Zahninneren entfernt, die Kanäle werden gereinigt, desinfiziert und gefüllt. Der Zahn bleibt erhalten und muss laut DGZMK danach neu aufgebaut werden; ob er eine Krone braucht, erklärt unser Ratgeber Braucht ein wurzelbehandelter Zahn eine Krone?
- Zahnentfernung: Der ganze Zahn wird entfernt und muss laut DGZMK durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt werden; auch eine Teilprothese kommt infrage. Die AAE weist darauf hin, dass Lücken dazu führen können, dass andere Zähne wandern.
„Vorrangiges Interesse sollte dem Erhalt des natürlichen Zahnes gelten“, schreibt die DGZMK. Die eigentliche Frage lautet deshalb meist nicht, welcher Eingriff einfacher ist, sondern ob sich dieser Zahn erhalten lässt.
Wie wird entschieden, ob sich ein Zahn erhalten lässt?
Ein Bulletin der AAE zur Behandlungsplanung (2015) hält die Wurzelbehandlung bei Zähnen für angezeigt, die sich wieder aufbauen lassen und von gesundem Zahnfleisch und Knochen getragen werden. Erkrankte Zähne sollten nicht entfernt werden, ohne gründlich zu prüfen, ob sie sich erhalten lassen. Beurteilt werden vor allem:
- die verbleibende Zahnsubstanz nach Entfernen von Karies und alten Füllungen, einschließlich eines ausreichenden Fassreifens (Ferrule), den die Krone umfassen kann
- Zahnfleisch und Knochen, bei der Untersuchung und im Röntgenbild
- Risse, Wurzelfrakturen oder Wurzelresorptionen
- Lage und Aufgabe des Zahns: Zähne mit weniger als zwei Nachbarkontakten und Pfeilerzähne einer Brücke halten laut Bulletin unter Umständen weniger lange
Laut Bulletin ermöglicht ein DVT (digitale Volumentomographie) eine genauere Diagnose und bessere Entscheidungen.
Wann ist das Ziehen die bessere Wahl?
Laut DGZMK lässt sich ein Zahn gelegentlich nicht erhalten, weil die Wurzel gebrochen ist, weil er in zu wenig Knochen steht oder für einen Aufbau nicht mehr geeignet ist oder weil schon zu viel Zahnhartsubstanz zerstört ist. Das AAE-Bulletin hält eine Wurzelbehandlung bei nicht wiederherstellbaren Zähnen und schwerer Parodontitis für ungeeignet; dann ist etwa ein Implantat zu erwägen. Zu Rissen beschreibt die AAE:
- Vertikale Wurzelfraktur: Der Riss beginnt in der Wurzel und verläuft Richtung Kaufläche. Er macht oft kaum Beschwerden und bleibt unter Umständen länger unbemerkt. Eine Entfernung kann nötig sein; manchmal lässt sich der Zahn chirurgisch erhalten, indem der gebrochene Teil entfernt wird.
- Riss bis unter den Zahnfleischrand: Der Zahn ist dann nicht mehr behandelbar und muss in der Regel entfernt werden.
- Gespaltener Zahn: Er lässt sich nicht als Ganzes erhalten, manchmal aber ein Teil davon.
Heilt eine Entzündung nach der Wurzelbehandlung nicht vollständig aus, kann laut DGZMK eine Revision oder eine Wurzelspitzenresektion nötig werden. Auch der Zeitpunkt zählt: Laut AAE verschlechtert sich ein unbehandelter Riss fortschreitend, bis der Zahn verloren geht.
Was sagen Studien zu wurzelbehandelten Zähnen und Implantaten?
Das AAE-Bulletin fasst zwei Studien zusammen:
- Von mehr als 1,4 Millionen wurzelbehandelten Zähnen in einer Versicherungsdatenbank waren nach acht Jahren Beobachtungszeit 97 % noch vorhanden.
- An der University of Minnesota wurden 196 wurzelbehandelte und versorgte Zähne mit 196 vergleichbaren Einzelimplantaten verglichen. Beide Gruppen erreichten eine Überlebensrate von 94 %; die Implantate brauchten aber im Schnitt länger, bis sie in Funktion waren, und hatten häufiger Komplikationen, die weitere Behandlungen erforderten.
Eine Übersichtsarbeit von Torabinejad und Kollegen (Journal of Prosthetic Dentistry, 2007) fand für wurzelbehandelte Zähne und Einzelkronen auf Implantaten ähnliche Langzeitüberlebensraten, beide höher als bei Brücken. Direkte Vergleiche waren laut den Autoren allerdings äußerst selten und die Qualität der Studien begrenzt. Die AAE empfiehlt deshalb, zuerst den natürlichen Zahn zu erhalten und ein Implantat als Reserve zu betrachten, falls er nicht ausheilt. Das sind Durchschnittswerte; was für Ihren Zahn gilt, hängt von seinem Zustand ab.
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt rät zur Zahnentfernung und zum Implantat: Was können Sie für eine Zweitmeinung senden?
Laut gesundheitsinformation.de, dem Portal des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), kann es bei Fragen zu verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten sinnvoll sein, in einer anderen Zahnarztpraxis eine zweite Meinung einzuholen. Die Verbraucherzentrale rät bei umfangreichen Planungen ebenfalls zu einer Zweitmeinung, etwa bei den Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft. Kopien Ihrer Behandlungsunterlagen dürfen Sie laut Verbraucherzentrale jederzeit anfordern; das gilt auch für Röntgenbilder.
Für eine Voreinschätzung per WhatsApp sind hilfreich:
- Röntgenbilder: die Einzelaufnahme mit der ganzen Wurzel und dem umgebenden Knochen sowie eine vorhandene Panoramaaufnahme (OPG), am besten als digitale Datei
- ein DVT, falls angefertigt, mit dem schriftlichen Befund
- der Befund Ihrer Praxis: welcher Zahn, welche Diagnose und warum zur Entfernung geraten wird, etwa wegen Verdacht auf Riss oder Wurzelfraktur, zu wenig Zahnsubstanz, Knochenabbau oder einer gescheiterten früheren Wurzelbehandlung; dazu Angaben zu Zahnfleischtaschen oder Lockerung
- die Vorgeschichte des Zahns: frühere Wurzelbehandlung, Stift oder Krone, Beginn der Beschwerden
- Vorerkrankungen und Medikamente: Laut AAE können etwa Diabetes, Rauchen und die langfristige Einnahme von Bisphosphonaten eine Implantatbehandlung beeinflussen
- gut ausgeleuchtete Fotos von Zahn und Zahnfleisch
Bringen Sie die Unterlagen zur Untersuchung auch im Original mit. Eine Voreinschätzung aus der Ferne hat Grenzen: Laut der britischen Zahnärzteaufsicht General Dental Council sollte vor jedem Behandlungsplan eine Untersuchung durch eine qualifizierte Zahnärztin oder einen qualifizierten Zahnarzt stehen, und eine vertikale Wurzelfraktur kann laut AAE länger unbemerkt bleiben. Die Voreinschätzung hilft Ihnen abzuschätzen, ob sich die Reise lohnt; ob der Zahn erhalten oder entfernt wird, entscheidet sich nach der Untersuchung.
Wie viele Reisen braucht welcher Weg?
| Weg | Was dazugehört | Reisen in die Türkei |
|---|---|---|
| Wurzelbehandlung und Krone | mehrere Termine; die Krone wird im Labor gefertigt | wird bei der Untersuchung geplant |
| Zahnentfernung und Implantat | Entfernung, Implantation, endgültige Krone nach der Einheilzeit | in der Regel zwei, im Abstand von mehreren Monaten |
| Brücke oder Teilprothese | Nachbarzähne werden oft einbezogen | wird bei der Untersuchung geplant |
Zahn erhalten. Laut DGZMK kann die Wurzelbehandlung je nach Ausgangslage mehrere Termine erfordern; bei stark belasteten Zähnen oder wenig Restsubstanz wird häufig eine Teilkrone oder Krone empfohlen. Kronen werden in dem zahntechnischen Labor, mit dem wir zusammenarbeiten, mit CAD/CAM gefertigt, deshalb sind mehrere Termine nötig. Ob Wurzelbehandlung und Krone in einen Aufenthalt passen, hängt vom Zahn ab und wird bei der Untersuchung geplant. Fliegen Sie vor der Krone nach Hause, lesen Sie im Ratgeber Braucht ein wurzelbehandelter Zahn eine Krone? den Abschnitt „Was gilt, wenn Sie vor der Krone nach Hause fliegen?“.
Zahn ziehen und Implantat. Laut AAE verwächst ein Implantat in drei bis sechs Monaten mit dem Kieferknochen, bevor die Krone folgt; die University Hospitals of North Midlands nennen vom Einsetzen bis zum Abschluss sechs Monate bis über ein Jahr. Für Implantate sind deshalb in der Regel zwei Aufenthalte nötig; wie viele Tage jeder dauert, wird nach der Untersuchung festgelegt. Muss die Stelle nach der Zahnentfernung erst heilen, kann das eine zusätzliche Reise bedeuten, und laut AAE können Knochenaufbau oder Sinuslift nötig werden. Je nach Befund kann für die Einheilzeit ein provisorischer Zahnersatz eingesetzt werden. Mehr dazu in Zahnimplantate in der Türkei: Wie lange sollten Sie bleiben? und auf der Seite Zahnimplantate.
Brücke oder Teilprothese. Für eine klassische Brücke werden laut IQWiG die Pfeilerzähne beschliffen und mit Kronen versehen; bei einer Klebebrücke wird der Ersatzzahn an der Innenseite der Nachbarzähne befestigt. Laut AAE erfordern Brücken und Teilprothesen oft Eingriffe an gesunden Nachbarzähnen.
Wie wird bei Rönesans entschieden?
Ob ein Zahn entfernt werden muss, entscheiden wir erst, nachdem bei der Untersuchung geprüft wurde, ob er sich erhalten lässt. Wurzelkanalbehandlung (Endodontie), Implantologie und Prothetik gehören zu den Fachbereichen unserer Praxis in Serdivan, Sakarya, sodass Erhalt und Ersatz des Zahns in derselben Untersuchung besprochen werden können. Muss eine Entzündung an der Wurzelspitze oder eine mögliche Wurzelfraktur abgeklärt werden, kann in der Praxis ein DVT angefertigt werden; kommt ein Implantat infrage, wird darauf auch der Knochen beurteilt. Knochenaufbau und Sinuslift führen wir in unserer Praxis durch.
Vor Behandlungsbeginn wissen Sie, wer Sie behandelt, und erhalten einen schriftlichen Behandlungs- und Kostenplan; die Kosten stehen nach der Untersuchung fest. Bei der Abreise erhalten Sie eine Kopie Ihrer Behandlungszusammenfassung und Kopien Ihrer Röntgenbilder für Ihre Praxis zu Hause. Wie Transfer und Unterkunft organisiert sind, beschreibt die Seite Ihren Besuch planen.
Die Praxis ist montags bis freitags von 10:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 19:00 Uhr geöffnet (türkische Zeit). Röntgenbilder, DVT und Befunde können Sie per WhatsApp an +90 532 363 49 54 senden; telefonisch erreichen Sie uns unter +90 264 606 09 43, schriftlich über unsere Kontaktseite. Nachrichten auf Deutsch und Englisch beantworten wir während der Öffnungszeiten innerhalb von höchstens 15 Minuten; die Kommunikation auf Deutsch übernimmt ein Teammitglied mit Deutsch als Muttersprache.